Zusammenfassung Klimapaket: alle Änderungen im Überblick
Heizen mit Öl wird teurer. Dafür werden energetische Sanierungen stärker gefördert. Ähnlich ist es bei Autos und der Bahn. Klimapaket und Klimaschutzgesetz bringen 2020 viele Veränderungen für Verbraucher*innen. Wir fassen alle Änderungen für Sie zusammen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Klimapaket ändert viele Bereiche des Alltags
- Mobilität und Heizen: mit fossilen Energieträgern wird es teurer
- mehr Fördermittel für energetisches Sanieren und Elektro-Autos
- geringere Abgaben auf Strom
- Zugtickets billiger, Flugtickets teurer
Was ist das Klimapaket?
Das Klimapaket ist ein Aktionsprogramm der Bundesregierung für mehr Klimaschutz. Ziel ist, die CO2-Emssionen in Deutschland so stark zu senken wie im Pariser Klimaabkommen vereinbart. Das Klimapaket wurde als „Bundes-Klimaschutzgesetz“ und „Klimaschutzprogramm 2030“ Ende 2019 in Gesetzesform gebracht. Viele Punkte sind seit Januar 2020 in Kraft, andere erst später:
- CO2-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas (ab 2021)
- Austauschprämie für Ölheizungen
- höhere Pendlerpauschale
- billigere Zugtickets
- Kaufprämie für E-Autos (voraussichtlich ab Frühjahr 2020)
Was ändert sich durch das Klimapaket für mich?
Das Klimapaket der Bundesregierung wirkt sich auf viele Bereiche des Alltags aus:
Was ist der CO2-Preis des Klimapakets?
Der CO2-Preis ist eine Abgabe beim Handel mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Er wird ab Januar 2021 erhoben. Unternehmen zahlen dann für die Treibhausgas-Emissionen ihrer Produkte, indem sie Zertifikate für Verschmutzungsrechte kaufen. Dafür gibt es einen nationalen Emissionshandel.
Der CO2-Preis beträgt 2021 zunächst 25 Euro pro Tonne CO2. Er steigt dann Jahr für Jahr. Im Jahr 2026 soll er zwischen mindestens 55 und höchstens 65 Euro pro Tonne liegen.
Ziel des CO2-Preises ist es, klimaschädliches Autofahren und Heizen teurer zu machen, damit mehr Menschen auf klimaschonende Technologien wie Elektromobilität und Wärmepumpen umsteigen.
Wie betrifft mich der CO2-Preis?
Durch die Einführung des CO2-Preises wird Autofahren mit Benzin und Diesel sowie Heizen mit Öl und Gas teurer. Für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung mit Gaszentralheizung steigen die Heizkosten 2021 aufgrund des CO2-Preises um 65 Euro. 2025 werden es 140 Euro mehr sein. Wird die Beispielwohnung mit Öl beheizt, steigen die Kosten noch stärker: 2021 sind es 85 Euro mehr, 2025 sogar 190 Euro.
Höhere Heizkosten durch CO2-Preis für Erdgas- und Heizöl-Heizungen
Beispiele:
- Wohnung im Mehrfamilienhaus, 70 m2, Heizenergieverbrauch: 11.000 kWh pro Jahr
- Einfamilienhaus, 110 m2, Heizenergieverbrauch: 17.000 kWh pro Jahr
Mehrkosten 2021 | Mehrkosten 2025 | |
---|---|---|
Euro je Tonne | 25 Euro | 55 Euro |
Wohnung: Erdgas | 65 Euro | 140 Euro |
Wohnung: Heizöl | 85 Euro | 190 Euro |
Einfamilienhaus: Erdgas | 110 Euro | 240 Euro |
Einfamilienhaus: Heizöl | 140 Euro | 315 Euro |
Höhere Fahrtkosten CO2-Preis für Benziner und Dieselfahrzeuge
Beispiel:
- Verbrauch: 6 Liter für 100 km, Fahrtstrecke: 20.000 km pro Jahr
Mehrkosten 2021 | Mehrkosten 2025 | |
---|---|---|
Benzin | 85 Euro | 180 Euro |
Diesel | 85 Euro | 205 Euro |
Was ändert sich bei der Gebäudesanierung durch das Klimapaket?
Durch das Klimapaket wird das energetische Sanieren von Häusern stärker gefördert. Dabei wurden zunächst Förderprogramme von KfW und BAFA umstrukturiert; Fördersätze, Zuschüsse und Kredite wurden angehoben. Zudem lassen sich energetische Sanierungen und sogar Beratungsleistungen von der Steuer absetzen. Dabei gilt: Hausbesitzer*innen können ihre Sanierungskosten entweder steuerlich geltend machen – oder staatliche Zuschüsse und Kredite beantragen. Beides zusammen ist nicht möglich.
Was ändert sich bei der BAFA-Förderung durch das Klimapaket?
Bisher wurden effiziente Heizanlagen mit erneuerbaren Energien vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit festen Beträgen gefördert. Dies wird durch das Klimapaket geändert. Jetzt gibt es für den Einbau effizienter Heizanlagen mit erneuerbaren Energien eine anteilige Förderung. Es gelten folgende Fördersätze von bis zu 45 Prozent:
- Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen: 35 Prozent der förderfähigen Kosten
- Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen: 30 Prozent der förderfähigen Kosten
- Gasbrennwertheizungen, die innerhalb von zwei Jahren um eine Technologiekomponente zur Nutzung erneuerbarer Energien erweitert werden („Renewable Ready“): 20 Prozent der förderfähigen Kosten
- Tausch der Ölheizung gegen eine Biomasse-Anlage, Wärmepumpe oder Hybridanlage: zusätzlich 10 Prozent mehr Förderung
Heizen mit erneuerbaren Energien
Art der Heizungsanlage | Altbau | Altbau mit Ölheizung | Neubau |
---|---|---|---|
Biomasseanlage | 35 % | 45 % | 35 % |
Wärmepumpenanlage | 35 % | 45 % | 35 % |
Solarkollektoranlage | 30 % | 30 % | |
Erneuerbare-Energien-Hybridheizung | 35 % | 45 % | 35 % |
Gas-Hybridheizung | 30 % | 40 % | |
„Renewable Ready“-Heizung | 20 % |
Außerdem entfallen einige Förderungen des BAFA. Nicht mehr gefördert werden:
- Ölheizungen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel Photovoltaik, Windkraft oder Wasserkraft
- Solarkollektoranlagen ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite, zum Beispiel sogenannte Schwimmbadabsorber
- luftgeführte Pelletöfen
- Luft-Luft-Wärmepumpen
Wie hoch ist die Austauschprämie für Ölheizungen?
Die im Klimapaket beschlossene Austauschprämie für Ölheizungen ist ein Zuschlag von 10 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Prämie wird gezahlt, wenn eine Ölheizung gegen eine vom BAFA förderfähige Hybridheizung, Biomasse- oder Wärmepumpenanlage getauscht wird.
Wer seine Ölheizung tauscht, kann also
- 45 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wenn die neue Heizung ausschließlich erneuerbare Energien nutzt oder
- 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, wenn die neue Heizung sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzt.
Was ändert sich bei der KfW-Förderung durch das Klimapaket?
Durch das Klimapaket gibt es bei vielen KfW-Förderungen höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie höhere Kreditbeträge. Die Förderung für Ölheizungen entfällt. Programme zur Heizungsförderung werden größtenteils vom BAFA übernommen.
Übersicht: Höhere Zuschüsse und Kredite bei KfW-Förderung für Wohngebäude ab 24. Januar 2020
Programm | Maßnahme | Änderung |
---|---|---|
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) | Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder Kauf von saniertem Wohnraum |
|
Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) | energetische Einzelmaßnahmen |
|
Energieeffizient Bauen – Kredit (153) | Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses |
|
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) | Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen |
|
Die KfW-Förderung für Ölheizungen entfällt komplett. Das betrifft folgende Förderprogramme:
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152)
- Energieeffizient Bauen – Kredit (153)
- Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
- Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Auch Förderungen für Einzelmaßnahmen zum Tausch der Heizung sind bei der KfW nahezu komplett entfallen. Nicht mehr gefördert werden Öl- und Gas-Brennwert-Heizungen sowie ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Außerdem entfallen das Heizungs- und das Lüftungspaket. Dabei wurde die Förderung für Einzelmaßnahmen größtenteils vom BAFA übernommen. Das betrifft folgende Förderprogramme:
- Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)
- Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Auch die KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden hat sich für energieeffizientes Bauen und Sanieren geändert.
Wird energetische Sanierung durch das Klimapaket steuerlich gefördert?
Wer als Eigentümer*in ein selbst-genutztes Wohnhaus energetisch saniert, kann ab 2020 dabei Steuern sparen. Verteilt über drei Jahre können 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abgezogen werden; höchstens jedoch 40.000 Euro. Nutzen dürfen Sie den Steuerabzug, wenn Sie förderfähige Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung umsetzen: zum Beispiel Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern oder der Heizung. Dabei dürfen Sie auch die Kosten für eine Energieberatung von der Steuer absetzen – und das nun sogar zu 50 Prozent.
Allerdings müssen sich Hausbesitzer*innen zwischen dem Steuerbonus und den anderen staatlichen Förderprogrammen des BAFA und der KfW entscheiden. Mit welcher Variante Sie besser fahren, berechnen Sie am besten gemeinsam mit einem/einer Energie- oder Steuerberater*in.
Sinken meine Stromkosten durch das Klimapaket?
Ja, die Abgaben auf Strom sollen sinken – und damit sinken wahrscheinlich auch die durchschnittlichen Stromkosten für Haushalte. Dafür wird die Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) ab dem Jahr 2021 erst gedeckelt und dann reduziert. Für einen durchschnittlichen 3-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr bedeutet das folgende Ersparnis:
- ab 2021: 85 Euro pro Jahr
- ab 2025: 100 Euro pro Jahr
Wird Bahnfahren durch das Klimapaket billiger?
Zum 1. Januar 2020 wurde der Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Deshalb ist Bahnfahren im Fernverkehr durch das Klimapaket um rund 10 Prozent billiger. Im Nahverkehr hat sich nichts geändert, da der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent bereits zuvor galt.
Ein Bahnticket mit einem Nettowert von 100 Euro kostet demnach statt 119 Euro nur noch 107 Euro. Das ist eine Ersparnis von rund 10 Prozent.
Zum 1. Januar wurde auch der Preis für die BahnCard 100 gesenkt. Zum 1. Februar gelten zudem niedrigere Preise für die Bahncards 25 und 50:
Preis bisher | Preis neu | |
---|---|---|
BahnCard 25 | 62 Euro | 55,70 Euro |
BahnCard 50 | 255 Euro | 229 Euro |
BahnCard 100 | 4.395 Euro | 3.952 Euro |
Auch die Preise für Sitzplatzreservierungen, zur Mitnahme von Fahrrädern im Fernverkehr und für Streckenzeitkarten sind um rund 10 Prozent gesunken.
Wird Fliegen durch das Klimapaket teurer?
Flugtickets sind ab 1. April 2020 teurer, weil die Luftverkehrsteuer erhöht wird. Dabei gibt es drei Kategorien: Flüge bis 2.500, bis 6.000 und über 6.000 Kilometer.
Entfernung | Steuer pro Ticket bisher | Steuer pro Ticket ab 1. April 2020 |
---|---|---|
bis 2.500 km | 7,50 Euro | 13,03 Euro |
2.500 bis 6.000 km | 23,43 Euro | 33,01 Euro |
über 6.000 km | 42,18 Euro | 59,43 Euro |
Wie ändert sich die Pendlerpauschale durch das Klimapaket?
Ab 2021 wird die Pendlerpauschale angehoben. Pendler*innen dürfen dann ab dem 21. Kilometer 35 statt bisher 30 Cent steuerlich geltend machen. Von 2024 bis 2026 sind es sogar 38 Cent. Geringverdiener*innen können eine „Mobilitätsprämie“ beanspruchen (14 Prozent des Grundfreibetrags). So sollen auch diejenigen Pendler*innen unterstützt werden, die wegen eines geringen Einkommens keine oder nur wenig Einkommensteuer zahlen und daher durch die höhere Entfernungspauschale nicht entlastet werden.
Welche Förderung gibt es für Elektromobilität?
Elektromobilität wird im Klimapaket auf zwei Arten gefördert:
- mit höheren Zuschüssen beim Kauf von Elektroautos – dem sogenannten Umweltbonus
- mit niedrigeren Steuern
Wie hoch ist der Umweltbonus für E-Autos?
Der Kauf eines Elektroautos wird mit einem höheren Zuschuss als bisher gefördert. Dieser sogenannte Umweltbonus steigt um bis zu 2.000 Euro.
Fahrzeugtyp | Nettolistenpreis | Umweltbonus bisher | Umweltbonus ab 2020 |
---|---|---|---|
rein elektrisch | bis 40.000 Euro | 4.000 Euro | 6.000 Euro |
rein elektrisch | 40.000 bis 65.000 Euro | 4.000 Euro | 5.000 Euro |
Plug-In-Hybrid | bis 40.000 Euro | 3.000 Euro | 4.500 Euro |
Plug-In-Hybrid | 40.000 bis 65.000 Euro | 3.000 Euro | 3.750 Euro |
Kann ich mit E-Autos oder E-Bikes Steuern sparen?
Ja, durch das Klimapaket gibt es verschiedene steuerliche Vorteile für Elektrofahrzeuge:
Sonderabschreibung: Wer sich zwischen 2020 und 2030 ein Elektronutzfahrzeug oder ein elektrisch betriebenes Lastenfahrrad kauft, soll im Jahr des Kaufs einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer abschreiben dürfen. Die Maßnahme steht derzeit noch unter Vorbehalt.
Steuerliche Förderung für Elektroautos als Dienstwagen: Der Steuersatz für Dienstwägen, die privat genutzt werden, wurde für E-Fahrzeuge von 0,5 auf 0,25 Prozent gesenkt. Arbeitnehmer*innen, die einen Dienstwagen privat nutzen, haben dadurch einen geldwerten Vorteil. Dieser wird normalerweise mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Für reine E-Fahrzeuge mit einem Preis bis zu 40.000 Euro gelten nun 0,25 Prozent. Wer den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlt und zum Beispiel einen VW Passat mit Verbrennungsmotor nutzt, muss demnach pro Monat rund 130 Euro Steuern entrichten. Bei einem Elektroauto derselben Preiskategorie sind es nur rund 30 Euro.