Wärmedämmung für Mietende: 5 einfache Tipps
Auch Mietende können für Wärmedämmung aktiv werden und viel erreichen. Zwar ist aufwendige Dämmung nur in Absprache und in aller Regel im Auftrag des Vermietenden möglich. Aber Maßnahmen wie die Dämmung des Rollladenkastens, das Abdichten oder die Wärmedämmung der Fenster und Türen sind kostengünstig, effektiv und können oft auch vom Mietendem selbst durchgeführt werden. Wir haben fünf einfache Tipps für Mietende zusammengestellt.
Wärmedämmung ist eine Modernisierung und keine Reparatur. Zu Reparaturmaßnahmen ist der Vermietende verpflichtet. Er darf deshalb deren Kosten nicht auf die Miete umlegen. Modernisierungskosten hingegen können mit acht Prozent auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dies gilt natürlich nur für Maßnahmen, die der Vermietende finanziert. Mietende können jedoch in Grenzen auch auf eigene Faust modernisieren. Dafür benötigen sie aber in der Regel die Zustimmung des Vermietenden. Ohne Einwilligung darf der Mietende alles machen, was die Bausubstanz nicht verändert. Am besten ist für die gesamte Modernisierung eine schriftliche Vereinbarung.
1. Wände dämmen
Ganz klar: Eine aufwendige Dämmung der Fassade oder der Innenräume ist ein Fall für den Vermietenden. Aber einfache Maßnahmen kann man als Mietender (am besten in Absprache mit dem Vermietenden) selbst übernehmen: Schon eine dünne Isolationsschicht hinter dem Heizkörper senkt den Wärmeverlust über die Außenwand. Beispielsweise durch die Dämmung von bisher ungedämmten Heizkörpernischen. Dafür sind im Baumarkt günstige Dämmmatten aus Polystyrol erhältlich, auf die eine Aluminiumfolie aufgedampft wurde, die zusätzlich zur Dämmwirkung die Wärmestrahlung reflektieren.
Um die Matten zu befestigen, gibt es einen speziellen Kleber, der ebenfalls im Baumarkt erhältlich ist. Die Matten sollten die gesamte Fläche inklusive der Laibung der Heizkörpernische bedecken. Für die Anbringung ist womöglich eine handwerkliche Fachkraft erforderlich, da es sinnvoll sein kann, den Heizkörper zuvor abzumontieren. Wegen der Schimmelgefahr ist eine fachgerechte Ausführung wichtig. In nicht gedämmten Altbauten kann eine solche Isolierung jährlich etwa fünf Euro pro Heizkörper mit einer Durchschnittsgröße von 1,60 Quadratmetern sparen.
2. Türen dämmen
Türen können gedämmt werden, indem das Türblatt aufgedoppelt wird. Da dies recht aufwendig ist, sollte es von einer Fachkraft durchgeführt und natürlich mit dem Vermietenden abgestimmt werden. Aber es gibt einfache und effektive Maßnahmen, Türen abzudichten: Kunststoffdichtungen in Fenstern und Türen werden im Laufe der Zeit porös und damit undicht. In vielen alten Häusern haben die Türen sogar überhaupt keine Dichtungen. Und häufig schließen sie dann auch nicht optimal in ihren Rahmen.
Auch die Dichtung von innenliegenden Türen kann sinnvoll sein, wenn sie zwischen unterschiedlich warmen Räumen liegen oder Zugluft spürbar ist. Dann kann man leicht selbst dämmen: Dafür benötigt man Gummidichtungen, die kostengünstig im Baumarkt erhältlich sind. Gegebenenfalls müssen die unzureichenden alten Dichtungen entfernt werden, wobei es sinnvoll sein kann, nur die defekten Abschnitte rauszuschneiden und zu ersetzen. Wichtig ist: Vor dem Auftragen der neuen Dichtung müssen alle Reste des alten Dichtungsmaterials und eventuelle weitere Verunreinigungen sorgfältig entfernt werden.
3. Wärmedämmung der Fenster
Für das Abdichten der Fenster müssen defekte Dichtungen, falls überhaupt vorhanden, entfernt werden und neues Dichtungsband aus Gummi muss fachgerecht aufgetragen werden. Auch diese sind kostengünstig im Baumarkt erhältlich. Eine noch bessere Variante ist bei Holzfenstern, die über keine Dichtung verfügen, eine Nute einzufräsen und eine Gummidichtung einzudrücken. Dies kann mit einem anstehenden Neuanstrich verbunden werden.
Damit können aber natürlich nur die Wärmeverluste minimiert werden, die über die Spalten des Rahmens herum erfolgen. Wenn die alten Scheiben selbst das Problem sind, wenn also beispielsweise eine Einfachverglasung angebracht ist, kann eine Fensterisolierfolie helfen, die über den Rahmen gespannt wird und mit der so entstehenden Luftschicht beträchtlich Heizenergie sparen kann.
4. Rollladenkasten-Dämmung
Rollläden werden von außen über die Fenster geführt, daher kühlen sie bei niedrigen Außentemperaturen stark aus. Aufgerollt werden die kalten Elemente dann häufig im Inneren des Gebäudes, wo sie nur durch dünne, ungedämmte Kästen von den gewärmten Innenräumen getrennt sind. Darüber hinaus kann auch die kalte Außenluft ungehindert in die Kästen strömen. Rollladenkästen sind daher häufig energetische Schwachstellen, weshalb ihre Dämmung eine sinnvolle und effektive Maßnahme darstellt.
Dafür muss zunächst der Kasten geöffnet werden. Dann kann bei hochgezogenen Rollläden der für eine Dämmung nutzbare Raum vermessen werden. Je nach vorhandenem Raum ist ein geeignetes Dämmmaterial auszuwählen. Besonders dünn und damit platzsparend sind die aluminiumbeschichteten Dämmtapeten. Es gibt aber auch vorgefertigte Dämmelemente speziell für die Rollladenkasten-Dämmung. Dann muss der Rollladenkasten mit dem Dämmmaterial ausgekleidet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Öffnung für das rausgeführte Bedienelement, also die Schnur, der Stab oder das Kabel eines elektronischen Schalters, möglichst klein ausgesparrt wird. Für diese Durchdringungen gibt es Bürstendichtungen, die diese effektiv verschließen.
Unabhängig von der Dämmung gilt: Rollläden halten im Sommer Hitze und im Winter Kälte ab, weshalb es energetisch sinnvoll ist, sie nachts möglichst häufig herunterzulassen.
5. Vermietende zum Dämmen motivieren
Gleich vorweg: Es besteht keine Pflicht, energetisch zu modernisieren – von wenigen Ausnahmen abgesehen, zum Beispiel bezüglich der Dämmung der obersten Geschossdecke. Der Vermietende kann also nicht gezwungen werden, tätig zu werden. Aber Mietende können natürlich Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Mietende, die das von ihnen bewohnte Gebäude häufig besser kennen als ihre Vermietenden, können auf unzureichende Dämmung hinweisen. Am nachdrücklichsten können sie dies tun, wenn sie eine fundierte Analyse des Gebäudezustands und der Heizkosten vorlegen.
Zusätzliches Gewicht erhält eine Sanierungsforderung natürlich, wenn sich eine größere Gruppe Mieter*innen oder sogar die ganze Hausgemeinschaft an die Hausverwaltung wenden. Solche Allianzen werden aber häufig dadurch verhindert, dass der Vermietende seine Dämmkosten mit bis zu acht Prozent auf die Jahresmiete umlegen kann – was viele Mietende frühzeitig abschreckt, selbst wenn sie von der Modernisierung profitieren würden.
Weitere Argumente für Vermietende und auch die Mitbewohner*innen erhalten Sie unter „Warum dämmen? 10 gute Gründe“. Ein Beispiel aus Berlin zeigt, wie smartes Heizen in einer Mietwohnung funktioniert.
Eine weitere Beratungsmöglichkeit bietet der Ratgeber ModernisierungsCheck, der einen eigenen Bereich für Mietende hat. Hier wird über die Sparpotenziale einzelner Maßnahmen informiert. Wenn Sie eine Modernisierungsankündigung oder ein Mieterhöhungsschreiben aufgrund einer bereits durchgeführten Modernisierung erhalten, unterstützt Sie der ModernisierungsCheck dabei, eventuelle Unstimmigkeiten zu erkennen und Ihren Vermietenden darauf anzusprechen. Aber der ModernisierungsCheck ersetzt natürlich keine mietrechtliche Sanierungsberatung durch einen Mieterverein. Die Kontaktdaten Ihres örtlichen Mietervereins erhalten Sie in unserer Expertensuche.
Autorin: Karin Adolph